Bis sie 16 Jahre alt sind, bekommen Kinder das Merkzeichen „H“ und damit freie Fahrt mit der Bahn und im öffentlichen Nahverkehr. Außerdem gibt es jährlich Steuerfreibeträge sowie einen „Pflege-Pauschbetrag“.
Da besteht kein Unterschied. Kinder und Jugendliche, die Insulin spritzen, müssen im Antrag ebenso ihren Therapieaufwand belegen und haben die gleichen Chancen, als schwerbehindert anerkannt zu werden.
Für Kinder unter zehn Jahren bis zum Ende des 10. und für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren bis zum Ende des 20. Lebensjahres – höchstens aber fünf Jahre. Danach muss man ihn verlängern.
Nein. Auch wenn man einen abgelaufenen Ausweis nicht verlängert, bleibt man beim Versorgungsamt als schwerbehindert registriert. Aber man muss die Schwerbehinderung ja nicht offenbaren. Und wer die Vorteile später doch wieder nutzen will, kann den Ausweis einfach neu beantragen.
Tim C. Werner ist Fachanwalt für Sozialrecht in Frankfurt am Main
Dr. Sabine Haaß / Diabetes Ratgeber;
13.06.2012
Bildnachweis: W&B/Bert Bostelmann, W&B/Christine Schneider
Apotheken Umschau mit den Themen Krankheiten von A-Z>, Symptome, Medikamentencheck, Laborwerte, Heilpflanzen, Hausapotheke, Abnehmen, Gesundheitsvideos, Apothekensuche, Gehirn-Jogging und Sport
Senioren Ratgeber mit Informationen rund um Krankheiten, Medikamente, gesund alt werden, altersgerechtes Wohnen, Pflege und Finanzen
Baby und Familie mit Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Vorsorge, Kinderkrankheiten, Homöopathie und Erziehung