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Diabetes und Schwerbehinderung

Die Voraussetzungen, unter denen Diabetiker einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen, haben sich geändert. Wie Sie ihn beantragen und was die Neuregelung bedeutet


Das neue Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung ist gerechter als das alte, urteilen Experten

Vor Kurzem ist sie in Kraft getreten: die "zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung" des Bundesarbeitsministeriums. Ein sperriges Werk, das aber einigen Zündstoff birgt. Denn es ändert die Voraussetzungen, unter denen man bei Diabetes einen Schwerbehindertenausweis erhält. Früher mussten Diabetiker dafür nachweisen, dass sich ihr Stoffwechsel schlecht einstellen lässt und immer wieder teils schwere Unterzuckerungen auftreten. Jetzt ist der Aufwand maßgeblich, den die Diabetestherapie für den Betroffenen bedeutet.

Die alte Regelung wurde aus vielen Gründen kritisiert. Zum Beispiel weil Diabetiker, die eher nachlässig mit ihrer Therapie umgingen und schlechte Werte in Kauf nahmen, unter Umständen leichter an einen Ausweis kamen als diejenigen, die mit viel Mühe gute Zuckerwerte erreichten. "Das neue Verfahren ist gerechter", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien. Er betreut häufig Klienten mit Diabetes, die Probleme mit der Anerkennung als Schwerbehinderte haben.

Nach den neuen Vorgaben haben alle Diabetiker, die mindestens viermal am Tag Insulin spritzen (auch mit Pumpe) und die Insulindosis selbstständig anpassen, Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis. Ob Typ-1- oder Typ-2-Diabetes, spielt keine Rolle.


Wer ist "gravierend beeinträchtigt"?

Wenn dieser Aufwand den Diabetiker "durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung beeinträchtigt", hat er Anspruch auf einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 – und damit auf einen Schwerbehindertenausweis. Ob diese Bedingung im Einzelfall erfüllt ist, zeigt sich dem Gesetzestext zufolge etwa bei der Planung des Tagesablaufs, der Freizeitgestaltung, der Zubereitung von Mahlzeiten, der Berufsausübung oder der Mobilität.

"Damit kann jeder Diabetiker, der seine Insulindosis selbst berechnet und anpasst, den Ausweis bekommen", sagt Professor Stephan Martin, Ärztlicher Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrums in Düsseldorf. Als Mitglied im Sachverständigenrat des Ministeriums hat Martin die neue Verordnung mit erarbeitet.

Therapieaufwand schriftlich dokumentieren



Der Therapie-Aufwand muss dokumentiert werden

Wer mit Tabletten behandelt wird oder immer die gleiche, vom Arzt festgelegte Menge Insulin spritzt (zum Beispiel einmal täglich ein lang wirkendes Basalinsulin), muss von Haus aus weniger Aufwand treiben und erhält deshalb einen niedrigeren GdB.
Ein weiterer Vorteil der Neuregelung: Der Schwerbehindertenausweis erlaubt keine Rückschlüsse mehr darauf, ob ein Diabetiker häufig schwere Unterzuckerungen hat. Das konnte im Einzelfall problematisch werden – etwa im Zusammenhang mit dem Führerschein.

Wer den Ausweis beantragt, muss seinen Therapieaufwand vorher dokumentieren. Also zum Beispiel in einem Blutzucker-Tagebuch festhalten, wie häufig er Blutzucker misst und die Insulindosis anpasst. Wie lange diese Dokumentation nötig ist, erfährt man beim zuständigen Versorgungsamt. "Einige Wochen sollten in der Regel genügen", sagt Diabetologe Martin.

Kein Anlass zu Befürchtungen

Bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Bestimmungen auswirken. Manche Experten bezweifeln nämlich, dass die Dokumentation des Therapieaufwands ausreicht, um die Versorgungsämter von "erheblichen Einschnitten in der Lebensführung" zu überzeugen. Experte Martin jedoch ist optimistisch: Er glaubt, dass die Neuregelung es vielen Betroffenen tatsächlich leichter machen wird, einen Ausweis zu erhalten – ohne dass zusätzliches "Beweismaterial" von ihnen verlangt wird.

Vor- und Nachteile des Schwerbehindertenausweises:

Vorteile

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub (fünf Arbeitstage im Jahr)
  • Freistellung von Mehrarbeit (auf Antrag)
  • Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer (auch für Eltern, die ein Kind mit Diabetes haben)
  • Vorgezogene Altersrente ab dem vollendeten 63. Lebensjahr (unter bestimmten Bedingungen und mit Abschlägen auf die Rente)

Möglicher Nachteil

  • Probleme bei der Stellensuche: Die Schwerbehinderung kann auf Arbeitgeber abschreckend wirken. Wer den Arbeitgeber nicht informieren will, muss es auch nicht

 

Der Weg zum Ausweis

  • Antrag: Beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Nennen Sie im Antrag Ihre Krankheiten, Therapien und die Adressen der behandelnden Ärzte.
  • Prüfung durch das Amt: Das Versorgungsamt holt Auskünfte (z.B. Befundberichte) von den behandelnden Ärzten ein. Danach erteilt es einen Bescheid über den Grad der Behinderung (GdB).
  • Anerkannt: Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Nach Vorlage des Bescheids und Abgabe eines Passfotos erhält man von der zuständigen Behörde (Stadt bzw. Gemeinde) den Ausweis.
  • Abgelehnt: Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Lehnt das Amt den Widerspruch ab, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen.


Dr. Sabine Haaß / Diabetes Ratgeber; 03.03.2011
Bildnachweis: W&B/Schneider & Sporrer, W&B/Scan

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