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Nichtraucherschutz immer noch unzulänglich

Nichtraucher werden in Gaststätten und Kneipen immer noch häufig zugequalmt, weil Betreiber die neuen Gesetze ignorieren


Passivrauchen erhöht das Risiko für einen Herzinfarkt oder Krebsleiden und fordert jedes Jahr tausende Todesopfer

In Deutschland sind nach wie vor acht von zehn Kneipen und Bars und fast alle Spielhallen verqualmt. Das gab das Deutsche Krebsforschungszentrum bekannt, das im Februar und März sämtliche Gaststätten im Innenstadtbereich der Landeshauptstädte Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden untersucht hatte.

Insgesamt legten die Forscher Daten über knapp 3.000 gastronomische Betriebe vor – nach eigenen Angaben die bundesweit größte Evaluationsstudie seit Einführung der Landesgesetze zum Nichtraucherschutz.

Das wichtigste Ergebnis: In der "getränkegeprägten Gastronomie" sind auch heute noch vier von fünf Betrieben verraucht. Von einer Wahlfreiheit für Nichtraucher könne bei Bars und Kneipen keine Rede sein. Wer abends ein Bier trinken will, müsse vielerorts lange suchen, wenn er nicht zum Passivrauchen gezwungen werden will. Dasselbe trifft auf Spielhallen zu.


Forscher kritisieren klare Verstöße gegen geltende Gesetze

Schlusslicht unter den untersuchten Landeshauptstädten in Sachen Nichtraucherschutz ist Düsseldorf: Hier gibt es nicht nur die meisten Raucherkneipen, sondern auch die meisten Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Raucherkneipen. Den besten Gesundheitsschutz bietet München, wo im August 2010 ein generelles Rauchverbot im Gastgewerbe in Kraft getreten ist. Doch auch hier machen 17 Prozent der Getränkegaststätten von der einzigen verbliebenen Ausnahmeregelung – der Raucherlaubnis bei geschlossenen Gesellschaften – Gebrauch, so das Deutsche Krebsforschungszentrum.

Die Forscher kritisieren besonders die Vielzahl und Komplexität der aktuell bestehenden Ausnahmeregelungen. Diese hätten gravierende Vollzugsprobleme zur Folge. So waren 8 Prozent aller untersuchten Restaurants faktisch Rauchergaststätten, was einen klaren Verstoß gegen die geltenden Landesgesetze darstellt. Von den Raucherkneipen verfügten 13 Prozent über mehrere Räume, obwohl es sich laut Gesetz um Einraumkneipen handeln muss. Als Skandal wird die Situation im Hinblick auf den Jugendschutz bewertet: Bei 62 Prozent der Rauchergaststätten fehlte im Eingangsbereich der an sich obligatorische Hinweis "Zutritt erst ab 18 Jahren".

Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist nochmals auf die außerordentlich hohen Schadstoffbelastungen durch Tabakrauch in Rauchergaststätten und Raucherräumen hin, was aus einer weiteren, ebenfalls bundesweit durchgeführten Studie aus dem Jahr 2009 ersichtlich wurde. Messungen von lungengängigen Partikeln in der Raumluft von Gastronomiebetrieben mit und ohne Nichtraucherschutz ergaben eine fünf- bis elffach höhere Schadstoffbelastung in Gaststätten, in denen im gesamten Betrieb oder in Raucherräumen geraucht werden darf. Aus Sicht des Nichtraucherschutzes besonders kritisch: In Gaststätten mit Raucherräumen ist die Schadstoffbelastung selbst in Nichtraucherbereichen messbar erhöht, da der Rauch aus dem Raucherraum in die angrenzenden Räume vordringt.

Die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz sind weder praktikabel noch effektiv: Sie dürfen in den meisten Bundesländern als gescheitert angesehen werden. Deutschland benötigt nach Ansicht der Krebsforscher dringend eine einfache, umfassende und einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie, so wie sie bereits in vielen anderen EU-Ländern mit Erfolg eingeführt worden ist.
(Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum).



AB/www.diabetes-ratgeber.net; 14.06.2011, aktualisiert am 20.06.2011
Bildnachweis: iStock/Rapid Eye

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