Medizinische Hilfe kann auch auf Reisen nötig werden. Außerhalb der EU zahlt die Kasse nur in bestimmten Ländern
Zögern Sie nicht, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie auf Reisen krank werden. Keine Zusatzkosten entstehen für die ärztliche Behandlung bei Aufenhalten innerhalb der EU: Hier zahlt die Krankenversicherung. Mit anderen Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das heißt, man gibt seinen mitgebrachten Auslandskrankenschein vor Ort ab oder bezahlt die Rechnung und reicht sie zu Hause bei der Krankenkasse ein. Ob das für Ihr Reiseziel gilt, sollten Sie vor Urlaubsantritt bei der Krankenkasse erfragen.
Planen Sie Ihren Urlaub in einem Land, in dem der Versicherungsschutz nicht greift, etwa innerhalb der USA oder Asiens, ist eine private Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.
Sie übernimmt auch die Kosten für einen Rücktransport aus dem Reiseland nach Hause, den die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht bezahlen. Als Diabetiker sollten Sie allerdings die Vertragsbedingungen genau lesen und vergleichen. Denn chronische Erkrankungen und deren Folgen sind oft ausgeschlossen.
Er gibt aber auch Anbieter, die solche Risiken abdecken und für die Behandlung nicht vorhersehbarer Diabetes-Komplikationen aufkommen, etwa einer Fußinfektion oder Ketoazidose. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Eventuell brauchen Sie ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass Ihr Gesundheitszustand gut und Ihre Reise unter gesundheitlichen Gesichtspunkten unbedenklich ist.
Andrea Grill / www.diabetes-ratgeber.net;
31.08.2009, aktualisiert am 15.05.2012
Bildnachweis: PhotoDisc/ RYF, W&B/S. Katzer
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