Bis zu 20 Prozent aller Schwangeren weisen Störungen des Zuckerstoffwechsels auf. Mindestens ein Viertel der Betroffenen erkrankt während der Schwangerschaft an Diabetes – einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes). Dieser erhöht das Risiko für Frühgeburten, aber auch für Stoffwechselprobleme der Mutter. Zwar bessert sich der Blutzucker nach der Geburt meist wieder. Die betroffenen Frauen haben jedoch ein stark erhöhtes Risiko, im Verlauf der folgenden Jahre an Typ-2-Diabetes zu erkranken.
Betroffene haben meist keine spezifischen Beschwerden
Da der Gestationsdiabetes meist keine spezifischen Beschwerden macht, muss man gezielt danach suchen. Allerdings werden mit den dazu immer noch häufig eingesetzten Harnzuckertests neun von zehn Fällen übersehen. Experten fordern daher seit langem, schwangere Frauen gezielt auf Diabetes zu untersuchen – am besten mit einem oralen Glukosetoleranztest (OGTT) bzw. durch Blutzuckerbestimmungen. Bislang übernehmen aber nur wenige gesetzliche Kassen die Kosten für diese Screening-Untersuchung.
Jetzt entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin –nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen solcher Tests positiv bewertet hatte – dass alle Schwangere Anspruch auf ein Schwangerschaftsdiabetes-Screening haben.
Vorgesehen ist ein zweistufiges Screening Verfahren: Durch einen Vortest im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat sollen die Frauen erkannt werden, die Gefahr laufen, Schwangerschaftsdiabetes zu bekommen. Bei diesen soll dann ein zweiter Blutzuckertest erfolgen.
Richtige Ernährung und mehr Bewegung helfen
Ist der Schwangerschaftsdiabetes erkannt, hilft es häufig schon, dass sich die betroffenen Frauen gesünder ernähren und mehr bewegen, um die Zuckerwerte zu normalisieren.
Ergänzend zu dem Beschluss hat der G-BA ein Merkblatt erarbeitet, das schwangere Frauen beim Beratungsgespräch mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin unterstützen soll.
Das Bundesgesundheitsministerium muss den G-BA-Beschluss noch prüfen, bevor er in Kraft treten kann.
ag / www.diabetes-ratgeber.net / Quelle: G-BA;
16.12.2011, aktualisiert am 19.12.2011
Bildnachweis: W&B/Bernhard Huber
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