Fahrtauglichkeit

Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann infolge des Diabetes eingeschränkt sein. Die größte Bedeutung haben Unterzuckerungen, die zum Beispiel bei einer Insulinbehandlung auftreten können und deshalb Sicherheitsmaßnahmen vor Fahrtantritt und während längerer Fahrten erfordern.

Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit werden in Deutschland die vom Bundesministerium für Verkehr herausgegebenen "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" herangezogen.

Bei Diabetes gilt zum Beispiel:

  • Wer zu schweren Unterzuckerungen mit Kontrollverlust neigt, entspricht nicht den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen.
  • Nach einer schweren Stoffwechselentgleisung darf ein Fahrzeug erst dann geführt werden, wenn nach entsprechender Einstellung eine ausgeglichene Stoffwechsellage erreicht ist.
  • Bei ausgeglichener Stoffwechsellage sind gut geschulte Diabetiker, die mit Diät, oralen Antidiabetika oder Insulin behandelt werden, in der Lage, einen PKW oder ein Motorrad sicher zu führen.
  • Wer mit Insulin behandelt wird, entspricht in der Regel nicht den Anforderungen, um LKW, Bus oder ein Fahrzeug zur Fahrgastbeförderung zu führen. Ausnahmen sind durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu belegen, das alle zwei Jahre zu erneuern ist.
  • Bei Behandlung mit Sulfonylharnstoffen kann Fahrtauglichkeit für LKW, Bus und Fahrgastbeförderung bestehen, wenn in den drei Monaten vor Antragstellung eine gute Stoffwechsellage ohne Unterzuckerungen nachgewiesen wird. Auch hier sind wiederholte Gutachten im Abstand von maximal drei Jahren nötig.

Führerscheinstelle kann Gutachten fordern

Die Führerscheinstelle kann ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit verlangen. Wer bereits einen Führerschein für PKW oder Motorrad besitzt, wenn der Diabetes festgestellt wird, muss die Führerscheinstelle nicht informieren. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollten sie aber mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob sie bedenkenlos ein Kraftfahrzeug führen können. Die Behörde kann allerdings jederzeit ein verkehrsmedizinisches Gutachten verlangen, wenn sie vom Diabetes erfährt und Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen.

Ist die Fahrtauglichkeit durch die fehlende Wahrnehmung von Unterzuckerungen eingeschränkt, oder wurde der Führerschein wegen eines Verkehrsverstoßes/Unfalls im Unterzucker entzogen, kann versucht werden, die Fahrtauglichkeit durch ein Unterzuckerungs-Wahrnehmungstraining und geeignete Maßnahmen wie Therapieumstellung mit verringerter Unterzuckerungsgefahr sowie häufigeren Blutzuckerselbstkontrollen wiederherzustellen. Sprechen Sie darüber zum Beispiel mit Ihrem behandelnden Arzt.

Diabetiker am Steuer verursachen wohl nicht mehr Unfälle als Fahrer ohne Diabetes. Passiert aber doch ein Unfall, ist häufig eine Unterzuckerung beteiligt. Um so wichtiger ist es für Menschen mit Diabetes, Unterzuckerungen während der Fahrt so gut es geht zu vermeiden, rechtzeitig zu erkennen und umgehend durch jederzeit griffbereite Kohlenhydrate (am besten Traubenzucker) aufzufangen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel Autofahren mit Diabetes.

www.diabetes-ratgeber.net / Diabetes Ratgeber, 29.10.2012