Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann infolge des Diabetes eingeschränkt sein. Die größte Bedeutung haben Unterzuckerungen, die zum Beispiel bei einer Insulinbehandlung auftreten können und deshalb Sicherheitsmaßnahmen vor Fahrtantritt und während längerer Fahrten erfordern.
Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit werden in Deutschland die vom Bundesministerium für Verkehr herausgegebenen "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" herangezogen.
Die Führerscheinstelle kann ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit verlangen. Wer bereits einen Führerschein für PKW oder Motorrad besitzt, wenn der Diabetes festgestellt wird, muss die Führerscheinstelle nicht informieren. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollten sie aber mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob sie bedenkenlos ein Kraftfahrzeug führen können. Die Behörde kann allerdings jederzeit ein verkehrsmedizinisches Gutachten verlangen, wenn sie vom Diabetes erfährt und Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen.
Ist die Fahrtauglichkeit durch die fehlende Wahrnehmung von Unterzuckerungen eingeschränkt, oder wurde der Führerschein wegen eines Verkehrsverstoßes/Unfalls im Unterzucker entzogen, kann versucht werden, die Fahrtauglichkeit durch ein Unterzuckerungs-Wahrnehmungstraining und geeignete Maßnahmen wie Therapieumstellung mit verringerter Unterzuckerungsgefahr sowie häufigeren Blutzuckerselbstkontrollen wiederherzustellen. Sprechen Sie darüber zum Beispiel mit Ihrem behandelnden Arzt.
Diabetiker am Steuer verursachen wohl nicht mehr Unfälle als Fahrer ohne Diabetes. Passiert aber doch ein Unfall, ist häufig eine Unterzuckerung beteiligt. Um so wichtiger ist es für Menschen mit Diabetes, Unterzuckerungen während der Fahrt so gut es geht zu vermeiden, rechtzeitig zu erkennen und umgehend durch jederzeit griffbereite Kohlenhydrate (am besten Traubenzucker) aufzufangen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel Autofahren mit Diabetes.
www.diabetes-ratgeber.net / Diabetes Ratgeber, 29.10.2012