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Gemäß einer EU-Verordnung darf ein Lebensmittel den Zusatz "light" tragen, wenn bei ihm Anteil an einem Nährstoff um 30 Prozent im Vergleich zu einem ähnlichen Produkt verringert ist. Für Mikronährstoffe oder Salz gelten etwas niedrigere Werte.

Light-Produkte nur bedingt zum Abnehmen geeignet

Das bedeutet, dass ein Light-Produkt nicht zwangsläufig wenig Kalorien enthält. Selbst wenn es "kalorienreduziert" ist, bedeutet es nur, dass es weniger Kalorien hat als ein vergleichbares Lebensmittel. Das müssen aber zum Beispiel bei Chips nicht auch absolut gesehen wenige sein.

Bei manchen Light-Produkten kann zwar der Fettgehalt verringert, dafür aber der Zuckeranteil erhöht sein. Wichtig ist deshalb der Blick auf das Etikett, das genaue Angaben zum Energiegehalt und den enthaltenen Nährstoffen zeigen muss.

Ein weiterer Kritikpunkt an Light-Produkten: Die Bezeichnung kann den Verbraucher dazu verleiten, mehr zu essen – so dass er letzten Endes selbst bei einem kalorienreduzierten Produkt doch mehr Kalorien zu sich nimmt als bei der normalen Version.

Das bedeuten "Light"-Bezeichnungen bei Lebensmitteln:

  • Fettarm bedeutet maximal drei Gramm Fett auf 100 Gramm Gesamtgewicht bei festen Lebensmitteln, bei flüssigen sind es 1,5 Gramm auf 100 Milliliter.
  • Zuckerarm ist ein festes Lebensmittel mit bis zu fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm Gesamtgewicht, in Getränken 2,5 Gramm pro 100 Milliliter.
  • Zuckerfreie Produkte dürfen bis zu 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthalten.
  • Kalorienreduziert sind Lebensmittel mit einer Verringerung des Energiegehalts um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu einem üblichen Produkt.
  • Mit energie- oder kalorienarm wird ein Energiegehalt von höchstens 40 Kilokalorien pro 100 Gramm bei Lebensmitteln und 20 Kilokalorien je 100 Milliliter bei flüssigen Produkten bezeichnet.
  • Alkoholfreie Getränke dürfen einen Alkoholgehalt bis zu 0,5 Volumenprozent haben.