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Für die Analyse von Foodwatch hatten die Verbraucherschützer 283 Produkte, mit deren Marketing die Hersteller Kinder ansprechen, an den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemessen. Das Ergebnis: 242 der Produkte beziehungsweise 85,5 Prozent erfüllen diese Nährwertempfehlungen nicht und sollten deshalb laut WHO auch nicht speziell für Kinder beworben werden. Foodwatch hat 2015 eine vergleichbare Analyse durchgeführt, getan hat sich seitdem kaum etwas: Vor sechs Jahren entsprachen 89,7 Prozent der Lebensmittel nicht den WHO-Standards.

Forderung: Werbung für ungesunde Lebensmittel beschränken

Die Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Barbara Bitzer, bezeichnet die Ergebnisse der Foodwatch-Analyse in einer Pressemitteilung als "erschreckend und beschämend". Sie fordert: "Wir brauchen endlich mehr Anreize für eine gesunde Ernährung und weniger Versuchungen für süße Snacks oder fettiges Fast Food. Ein Verbot von an Kindern gerichteter Werbung für ungesunde Lebensmittel ist längst überfällig."

In Deutschland sind laut dem Robert Koch-Institut etwa 15 Prozent der 3 bis 17-Jährigen übergewichtig, sechs Prozent adipös. Wer bereits in jungen Jahren übergewichtig ist, hat ein erhöhtes Risiko als Erwachsener Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen zu bekommen.

WHO-Empfehlungen zu Werbung für Kinderlebensmitteln

Die WHO hat 2015 ein Modell erarbeitet, mit dem ermittelt werden kann, ob Lebensmittel für Kinder beworben werden dürfen oder nicht: Demnach sollte an Kinder gerichtete Werbung für Schokolade, Süßwaren, Energieriegel, Desserts, Kuchen, süße Backwaren, Fruchtsäfte, Energy Drinks und Eis verboten sein. Für andere Lebensmittel schlägt die WHO Grenzwerte vor: So sollte zum Beispiel nur Werbung für Frühstückszerealien gemacht werden, wenn diese nicht mehr als 10 Gramm Fett pro 100 Gramm, und/oder nicht mehr als 15 Gramm Zucker pro 100 Gramm und/oder nicht mehr als ein Gramm Salz pro 100 Gramm enthalten. Das ist jedoch immer noch unnötig viel Zucker. Gesündere Alternativen kommen ganz ohne aus – zum Beispiel einfach Haferflocken mit Obst und Naturjoghurt mischen.

Was gilt als Werbung für Kinder?

Für die Analyse nahmen sich die Verbraucherschützer Produkte vor, für die Hersteller gezielt Werbung für Kinder machen. Was genau bedeutet das? Zum Beispiel ist damit eine auffällige Verpackung mit Cartoon-Figuren oder Spielen gemeint. Oder verniedlicht dargestellte Lebensmittel, etwa mit Gesicht, Armen und Beinen. Oder auch Lebensmittel mit einer besonderen Form, zum Beispiel Kekse in Tierform. Auch spezielle Beigaben wie Aufkleber oder Gewinnspiele wurden in der Analyse als Werbung für Kinder gewertet.