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Ein Mensch gilt – vereinfacht gesagt – als "behindert", wenn ihm durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert ist. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei verschiedene Grade von Behinderung (GdB): von 20 bis 100 Prozent.

Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Ein Mensch mit anerkannter Schwerbehinderung erhält verschiedene Nachteilsausgleiche. Zu diesen zählen zum Beispiel ein verbesserter Kündigungsschutz und Zusatzurlaub. Auf der anderen Seite kann ein Schwerbehindertenausweis für den Träger auch Nachteile haben – etwa bei Bewerbungen oder beim Abschluss von Versicherungen.

Antrag auf Schwerbehinderung bei Diabetes?

Wer an Diabetes erkrankt ist, kann unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Entscheidend ist dabei der Therapieaufwand und dass der Betreffende in seiner Lebensführung beeinträchtigt ist. Wann ein Diabetespatient diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich nicht pauschal sagen.

Wer einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen möchte, kann sich vorab beim zuständigen Versorgungsamt nach den Voraussetzungen erkundigen. Menschen mit Diabetes müssen in der Regel den Aufwand, den die Behandlung ihrer Krankheit verursacht, nachweisen. Dazu gehört unter anderem, die Blutzuckerwerte sowie die Mess- und Spritzzeiten zu protokollieren.