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Führerschein

Fast alle Menschen mit Diabetes können am Straßenverkehr teilnehmen und ein Kraftfahrzeug lenken. Die Erkrankung allein ist kein Grund, jemandem die Fahreignung abzusprechen. Vor allem schwere Unterzuckerungen können am Steuer jedoch gefährlich werden. Wer innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als eine Unterzuckerung hatte, die nicht im Schlaf aufgetreten ist und bei der er Hilfe brauchte, sollte erst wieder fahren, wenn er das Unterzuckerproblem mit ärztlicher Hilfe im Griff hat. Denn: Sinken die Blutzuckerwerte zu tief, kann das Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigen.

Unterzuckern können vor allem Menschen, die ihren Diabetes mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen behandeln. Sie sollten das Thema Autofahren auf jeden Fall einmal mit ihrem Arzt besprechen, ehe sie sich hinters Steuer setzen. Für sie gilt auch Vorsicht bei bestimmten akuten Erkrankungen. Zum Beispiel kann ein Infekt den Blutzucker beeinflussen.

Menschen mit Diabetes sollten vor Fahrtantritt immer den Blutzucker messen und den Wert notieren. Sie sollten sich generell nicht mit zu niedrigen Blutzuckerwerten ans Steuer setzen und sie sollten schnelle Kohlenhydrate für Notfälle parat haben. Hier eignen sich am besten kleine Beutel und Tuben mit Flüssigzucker aus der Apotheke oder kleine Saftpackungen. Sie haben gegenüber kleinen Traubenzuckertäfelchen den Vorteil, dass man sie leichter anwenden kann und nicht erst aus der Verpackung nesteln muss. Am besten bewahren sie die Packungen griffbereit in der Fahrertür auf.

Beim geringsten Verdacht auf eine Unterzuckerung sofort rechts ranfahren. Bei einem Wert unter 90 mg/dl bzw. 5 mmol/l: schnell wirkende Kohlenhydrate zu sich nehmen und warten, bis der Wert wieder auf mindestens 90 mg/dl bzw. 5mmol/l gestiegen ist und nicht erneut fällt. Erst dann weiterfahren.

Beim Führerscheinantrag beachten

Möchte ein Mensch mit Diabetes einen Führerschein machen, sind die Behörden berechtigt, ein verkehrsmedizinisches Gutachten anzufordern. Ob sie das tatsächlich tun, wird allerdings von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Bei einem Gutachten können Behörden auch die Qualifikation des Gutachters vorgeben. Passende Ärzte finden sich unter der Arztsuche auf der Website der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

Das Gutachten muss man selbst zahlen. Die Preisspanne kann zwischen 400 und 2500 Euro schwanken. Informieren Sie sich vorher also unbedingt über die Kosten. Grundsätzlich gilt: Fragt eine Führerschein-Behörde nach Erkrankungen, die die Fahreignung beeinflussen können, dann muss man wahrheitsgemäß antworten. Sollte es später einmal juristische Probleme geben – etwa bei einem Unfall –, bringen einen Falschangaben in eine schlechtere Position.

Bei einem Unfall wichtig

Wird ein Mensch mit Diabetes in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss er nicht von sich aus auf seine Erkrankung hinweisen. Wird der Diabetes aber zum Thema bei einem juristischen Verfahren, sollten sich Betroffene von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Vor Gericht könnten medizinische Gutachten eine Rolle spielen werden.

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Beruf

Die meisten Berufe können Menschen mit Diabetes ohne Probleme ergreifen – auch als Berufsfahrer für LKW, Bus oder Taxi. Voraussetzung: Der Diabetes muss so stabil eingestellt sein, dass eine sichere Verkehrsteilnahme (ohne Unterzuckerungen) möglich ist. Auch im öffentlichen Dienst ist der Diabetes selten mehr ein Thema. Beim Dienst an der Waffe bei Bundeswehr oder Polizei gibt es allerdings noch immer Probleme. Auch der Beruf des Piloten oder Fluglotsen ist insulinpflichtigen Menschen mit Diabetes in der Regel verwehrt.

Berufsanfänger oder -wechsler sprechen am besten vorab mit ihrem Diabetologen oder einem Arbeitsmediziner darüber, ob bzw. welche Auflagen bestehen. Bei der Frage, ob ein Mensch mit Diabetes für einen Beruf geeignet ist oder nicht, handelt es sich letztendlich um eine Risikoabwägung im Einzelfall.

Beim Einstellungsgespräch oder in der Bewerbung muss der Diabetes nicht angegeben werden – es sei denn, die Krankheit könnte bei der Ausübung des Berufs zu erheblichen und nicht abwendbare Gefährdungen führen oder die Durchführung der Tätigkeit dauerhaft nachhaltig beeinträchtigen: zum Beispiel ein Chirurg, der stark schwankende Blutzuckerwerte oder eine gestörte Unterzuckerwahrnehmung hat und kein CGM trägt. Oder ein Mensch mit Typ-1-Diabetes, der im Leitstand der Feuerwehr oder eines Kraftwerks arbeiten möchte. Für Berufstätige kann es sich lohnen, zumindest den engeren Kollegenkreis vom Diabetes in Kenntnis zu setzen und über die Erkrankung aufzuklären. So können diese, etwa im Unterzucker-Notfall, richtig reagieren.

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Versicherungen

Aus der Sicht von Versicherungsgesellschaften stellen chronisch kranke Personen, zu denen auch Menschen mit Diabetes gehören, ein Risiko dar: Verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand, kann eine teure Behandlung notwendig werden oder der Versicherte kann seinem Beruf nicht mehr nachgehen. Diabetiker müssen daher häufig mit zusätzlichen Kosten – den sogenannten Risikozuschlägen – rechnen. Zusätzlich schränken Versicherungen den Leistungsumfang häufig ein. Viele zahlen im Schadensfall nur dann, wenn dieser nicht im Zusammenhang mit einer schon vorhandenen Erkrankung – also dem Diabetes – steht.

Wer mit Diabetes beispielsweise eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, lässt sich deshalb am besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder einem Anwalt beraten. Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Beratung rund um das Thema Versicherung.

Manche Unternehmen bieten inzwischen sogar gezielt Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen für Menschen mit Diabetes an. Allerdings bestehen noch keine Erfahrungswerte zu deren Qualität. Man sollte in jedem Fall die Bedingungen kritisch prüfen und sich im Zweifel beraten lassen, ob sich die Versicherungsleistung mit dem Werbeversprechen deckt.

Auf jeden Fall sollten Sie vor einem Vertragsabschluss nicht nur auf die Höhe der Beiträge achten, sondern auch mitbedenken, wann ein Versicherungsfall eintritt, welche Fälle davon ausgeschlossen sind und ob die Versicherungssumme beschränkt ist. Fragen zum Gesundheitszustand sollten Antragsteller auf jeden Fall korrekt beantworten. Die Versicherungsunternehmen überprüfen im Versicherungsfall die Angaben auf inhaltliche Richtigkeit. Wer eine falsche Auskunft gegeben hat, droht deshalb am Ende kein Geld zu erhalten.

Die Versicherungen im Überblick:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben. Nicht mehr arbeiten zu können zählt für sie zu den Lebensrisiken und bringt große Geldprobleme mit sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in so einem Fall eine monatliche Rente. Verbraucherschützer halten die Berufsunfähigkeitsversicherung für die wichtigste Versicherung neben der Privathaftpflichtversicherung. Aber Vorsicht: Leider müssen Menschen mit Diabetes mit Prämienzuschlägen und begrenzten Laufzeiten – einer sogenannten Endalterbegrenzung – rechnen. Haben sie neben dem Diabetes noch andere Erkrankungen, werden sie oft nicht angenommen.

Eine private Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die meisten Menschen werden nicht durch einen Unfall berufsunfähig, sondern durch eine Erkrankung – das deckt die Unfallpolice nicht ab. Eine Unfallversicherung ist vor allem für Personen sinnvoll, die ein hohes Unfallrisiko haben. Sie ist dann aber auch entsprechend teuer.

Eine Lebensversicherung ist in erster Linie dazu da, um die Angehörigen abzusichern, falls der Versicherungsnehmer stirbt. Es gibt Policen, die zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung einschließen. Wie sinnvoll sie sind, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden, wenn man seine Lebensumstände abwägt.

Kapitallebensversicherungen zahlen Geld aus, wenn der Versicherte das Ende der Laufzeit erlebt. Früher galten sie als sichere Geldanlage. Seit sich der Geldmarkt stark verändert hat, sollte man sich Lebensversicherungen jedoch sehr genau ansehen und durchrechnen, ehe man unterschreibt. Auch hier gibt es oft Zugangshürden für Menschen mit Diabetes.

Eine Pflegezusatzversicherung richtet sich an Menschen, die sich oder ihre Angehörigen im Pflegefall finanziell entlasten wollen. Die Versicherung stockt das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf. Menschen mit Diabetes haben ein erhöhtes Risiko, pflegebedürftig zu werden. Daher ist es für sie schwerer als für Gesunde, eine private Pflegeversicherung zu finden. Für Typ-2-Diabetiker ist es meist etwas leichter als für Menschen mit Typ-1-Diabetes.

Eine private Rentenversicherung lohnt sich meist nur, wenn der Versicherungsnehmer sehr alt wird und die monatlichen Renten-Auszahlungen lange in Anspruch nimmt. Die Konditionen haben sich zudem in den vergangenen Jahren verschlechtert. Viele Verbraucherschützer raten deshalb, auf andere Art Geld für das Alter beiseite zu legen.

Eine private Krankenversicherung ist für Menschen mit Diabetes nicht problemfrei zu haben. Je nach dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung werden oft hohe Zuschläge verlangt oder alle Kosten ausgeschlossen, die mit der Behandlung des Diabetes zusammenhängen. Die Bedingungen sind aber immer auch Verhandlungssache. Ist jemand bereits Mitglied einer privaten Kasse und erkrankt dann an Diabetes, trägt die Versicherung im vertraglich vereinbarten Umfang alle notwendigen Kosten.

Private Krankenversicherungen sind allerdings in der Regel nur für Menschen mit hohem Einkommen zugänglich. Zu ihren Risiken zählt, dass die Beiträge mit zunehmendem Lebensalter unkalkulierbar steigen können. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur sehr schwer, ab dem 55. Lebensjahr so gut wie gar nicht mehr möglich.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Krankenzusatzversicherungen wie Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld. Ob diese finanziell Sinn ergeben, muss man anhand der Konditionen im Einzelfall prüfen.

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet teilweise oder auch vollständig die Kosten für Behandlungen wie etwa Zahnersatz, Implantate oder auch Zahnprophylaxe. Sofern beim Abschluss nicht schon Erkrankungen im Zahnbereich vorliegen, etwa eine Parodontitis, stehen die Chancen recht gut, auch mit Diabetes angenommen zu werden.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich immer. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zwar ärztliche Behandlungen in EU-Ländern und Ländern, mit denen ein Sozial­versicherungsabkommen besteht (z. B. Türkei, Tunesien). Manche Leistungen und ein Rücktransport sind aber ausgeschlossen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt die Lücken und zahlt auch Behandlungen in Nicht-EU-Ländern. Chronische Krankheiten wie Dia­betes und deren Folgen sind allerdings meist ausgeschlossen. Dennoch zahlen manche Versicherer bei Komplikationen, mit denen vor Reiseantritt nicht zu rechnen war.

Schwerbehindertenausweis

Wer durch einen Diabetes erheblich in seiner Lebensführung beeinträchtigt ist, kann einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Der Vorteil eines Schwerbehindertenausweises ist, dass der Träger Anrecht auf bestimmte Nachteilsausgleiche besitzt: So gelten für ihn zum Beispiel ein verbesserter Kündigungsschutz oder Freibeträge von der Steuer.

Der Schwerbehindertenausweis kann aber auch Nachteile haben. Bei Bewerbungen ist er ein mögliches Ausschluss-Kriterium. Man muss ihn bei der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch zwar nicht angeben. In den Genuss der meisten Vorteile kommt man aber nur dann, wenn man den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informiert.

Beim Abschluss von Versicherungspolicen ist man hingegen verpflichtet, den Ausweis anzugeben. Und auch wenn man den Ausweis nicht weiter verlängert oder den Grad der Behinderung herunterstufen lässt, gilt man bei der Behörde weiter als behindert.

Betroffene sollten sich also vorab gut informieren und abwägen, in welcher Lebenssituation sie sich gerade befinden, bevor sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich schon vor dem Antrag beraten zu lassen, etwa beim Sozialverband Deutschland (SoVD) oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Hilfreich bei Antrag und Ablehnung: Eine gute Beratung

Ohnehin sind die Hürden für einen Schwerbehindertenausweis bei Diabetes hoch. Wer einen gut eingestellten Stoffwechsel besitzt, hat wenig Chancen, allein wegen der Diabetes-Erkrankung als schwerbehindert anerkannt zu werden. Es muss nachgewiesen werden, daß zusätzlich zu dem hohen Aufwand einer intensivierten Insulintherapie oder Pumpentherapie weitere erhebliche Einschnitte vorliegen, durch die man gravierend in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird. Wer an einem Schwerbehindertenausweis interessiert ist, kann sich bei seinem Versorgungsamt erkundigen. Wer seinen Antrag ohne vorherige Beratung gestellt hat, sollte sich auf jeden Fall Hilfe holen, wenn er einen Ablehnungsbescheid erhält und der Widerspruch ansteht.

Schwerbehindertenausweis für Kinder

Grundsätzlich lässt sich ein Schwerbehindertenausweis auch für Kinder und Jugendliche mit Diabetes beantragen. Bis zum 16. Lebensjahr wird das Merkzeichen "H" für "hilflos" zuerkannt. Es ist beispielsweise ausschlaggebend für bestimmte Steuervorteile, Fahrdienste oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Zu bedenken ist: Ein (Schwer-) Behindertenstatus kann nicht einfach abgegeben werden, denn das Vorliegen einer Behinderung wird amtlich festgestellt.

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Beratender Experte

Oliver Ebert ist Rechtsanwalt in Stuttgart und war langjähriger Vorsitzender des Ausschusses "Soziales" der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Er ist einer der Koordinatoren der ersten europäischen Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr und Mitglied der AG Diabetes & Technologie (AGDT).